Bundesrat stimmt degressiver AfA zu

Am 23.03.2024 hat der Bundesrat dem sogenannten Wachstumschancengesetz des Bundes zugestimmt. Beschlossen ist damit auch eine degressive AfA für Wohngebäude in Höhe von 5 % über sechs Jahre. Dirk Salewski, Präsident des BfW, sieht darin allerdings nur einen ersten Schritt, um das Bauen zu erleichtern.
Dirk Salewski, Präsident des BFW, kommentiert.
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Am 22.03.2024 ist das Wachstumschancengesetz beschlossen worden und damit auch die degressive AfA für den Wohnungsbau. Gelten soll sie ab Effizienzstandard 55 und rückwirkend zum 1. Oktober 2023. Die Abschreibungsfrist läuft über sechs Jahre nach Erwerb oder Fertigstellung der Immobilie.

 

Dazu ein Kommentar von Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen:

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz nun zugestimmt. Während das Entlastungspaket nach dem Beschluss des Bundestags von den Ländern weitgehend umgestaltet und die Entlastungen von rund 7 Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden Euro gekürzt wurden, ist die degressive AfA politisch nicht in Frage gestellt worden. Geändert wurde lediglich die Abschreibungshöhe von ursprünglich geplanten 6% auf nun 5%.

Das ist ein erster, überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Klar ist aber eins: In diesem Tempo und auf diese Art wird die Krise nicht überwunden. Weitere Taktiererei und kontinuierliches Zuwarten können sich die Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bauindustrie und die Wohnungssuchenden nicht leisten. Auch der Kanzler könnte nach dem Baugipfel seiner Rhetorik Taten folgen lassen. Der Wohnungsbau muss Priorität Nummer eins werden.

Es wird zukünftig nur mit realistischen Vorgaben funktionieren: Vereinfachung, Vereinheitlichung und die Abschaffung von Vorschriften werden zu günstigerem Bauen führen. Alles, was das Bauen in Deutschland günstiger macht, ist richtig und wird dringend benötigt.

Weitere Informationen zur AfA  hier.