Steuersenkung im Wohnungsbau geplant

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) berichtet, dass die Bauministerin Klara Geywitz die Grunderwerbssteuer im Wohnungsbau senken will. Dies wecke Hoffnung auf einen „echten Schub" für den Neubau in der Wohnungswirtschaft.
Dr. Andre­as Matt­ner, Prä­si­dent des ZIA – Zen­tra­ler Immo­bi­li­en Aus­schuss e. V.
© ZIA

Die Newsplattform „Media Pioneer“ hat laut ZIA am 19. Juli berichtet, dass die Bundesbauministerin Klara Geywitz eine Absenkung der Grunderwerbsteuer empfiehlt und „mit einer zusätzlichen degressiven Abschreibungsmöglichkeit“ die Steuerlast derer verringern will, „die trotz der hohen Kosten bauen“.

Dazu ein Kommentar von Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilienausschuss (ZIA):

Um den Anteil des Staates an den immens gestiegenen Kosten beim Neubau zu drücken, ist die Grunderwerbsteuer ein Schlüsselelement – sie muss runter, und zwar für alle. Eine Beschränkung der Ermäßigung auf den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum verkennt, dass die Grunderwerbsteuer auch beim Mietwohnungsbau die Kosten treibt und dazu beiträgt, dass Projekte nicht mehr realisiert werden.

Mit Blick auf die bis 2025 aufgelaufenen 700.000 fehlenden Wohnungen sollte die Belastung durch Grunderwerbsteuer für jeden gesenkt werden, der einen Beitrag leisten kann, um den Wohnungsmangel zu lösen. Eine bloße Absenkung für selbstgenutzte Immobilien klammere somit einen entscheidenden Punkt aus. Um spürbare Veränderungen auf breiter Front zu erzielen, kann man gerade den Mietwohnungsbau nicht ausblenden – da geht es auch um eine soziale Frage. Mieterinnen und Mieter sind die größte Gruppe, die unter dem chronischen Wohnungsmangel in Deutschland leidet.

Die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung ist ein erprobtes Mittel. Aus Sicht des ZIA sollte zur steuerrechtlich fairen Abbildung des tatsächlichen Werteverzehrs von Immobilien und zur Verbesserung der Liquidität die degressive Gebäude-AfA für alle wieder eingeführt werden. Die mit dem Jahressteuergesetz 2022 verlängerte Sonderabschreibung in § 7b EStG kann aufgrund zu enger Kriterien von vielen Marktteilnehmern nicht genutzt werden und ist somit unzureichend, um den notwendigen Anreiz zu setzen.