Geywitz plant Steuererleichterungen für Wohnungsbau

Bundesbauministerin Geywitz (SPD) will die degressive AfA für Wohnungsneubauten ab 2024 und befristet bis Ende 2030 erhöhen. Im Jahr der Fertigstellung und den darauffolgenden drei Jahren sollen jeweils 7 %, in den folgenden vier Jahren je 5 % der Herstellungskosten abgeschrieben werden können. Das sieht Medienberichten zufolge ein Ergänzungsvorschlag für das Wachstumschancengesetz von Finanzminister Lindner (FDP) vor. Im Mai hatte Geywitz Vorschläge von Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) für eine Erhöhung der Neubauförderung zurückhaltend kommentiert. Geywitz begründete den Vorstoß mit dem dramatischen Einbruch bei den Baugenehmigungen. Mit dem Jahresssteuergesetz wurde zuletzt die lineare AfA von 2 auf 3 % erhöht und eine bis Ende 2026 befristete Sonder-AfA für den Mietwohnungsneubau wieder eingeführt; innerhalb von vier Jahren können hier 5 % abgesetzt werden, bei maximal 2.500 Euro/m² Bemessungsgrundlage. Zu etwaigen Kostendeckeln gibt es bislang keine Details. Der ZIA begrüßt die Pläne, Steuerentlastung wäre in dieser Lage das richtige Signal. Der GdW moniert, dass vielen Wohnungsunternehmen die Liquidität für Investitionen fehle.