EU: Energieverbrauch von Wohngebäuden muss um 22 % sinken

Die zweijährige Hängepartie um die Reform der EU-Gebäuderichtlinie ist beendet. Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten der EU haben sich im entscheidenden Trilog am Donnerstagabend auf einen Kompromiss geeinigt. Neubauten müssen ab 2030 emissionsfrei sein, Gebäude der öffentlichen Hand bereits ab 2028. Für den Bestand sind gebäudescharfe Sanierungspflichten vom Tisch, zumindest für Wohnungen. Stattdessen soll der Primärenergieverbrauch von Wohnbauten bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % sinken, wobei den Mitgliedsstaaten überlassen wird, wo sie die Einsparungen erzielen. Bei Nichtwohngebäuden sind nun allerdings Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz vorgesehen; damit müssen bis 2030 die 16 % und bis 2033 die 26 % des Bestandes mit den schlechtesten Werten saniert werden. Wo möglich, müssen bis 2030 Solaranlagen in öffentlichen und Nichtwohngebäuden sowie allen neuen Wohngebäuden installiert werden. Zudem kommt das Aus für Öl- und Gasheizungen ab 2040. Parlament und EU-Rat müssen formal noch zustimmen, der Energieausschuss des Parlaments stimmt am 23. Januar ab.