Share-Deal-Ver­schär­fung wird auf­ge­scho­ben

Die geplan­te Ände­rung des Grund­er­werb­steu­er­ge­set­zes zur Neu­re­ge­lung von Share Deals wird nicht wie geplant am 1. Janu­ar 2020 in Kraft tre­ten. Dies gaben die Bun­des­tags­frak­tio­nen von Uni­on und SPD ges­tern bekannt. Das Ver­fah­ren soll aber im ers­ten Halb­jahr 2020 zum Abschluss gebracht wer­den. Wann die Neu­re­ge­lung grei­fen bzw. ob sie rück­wir­kend zum Jah­res­be­ginn grei­fen wird, bleibt in der Mit­tei­lung offen. Alex­an­der Leh­nen, Part­ner der Kanz­lei Arne­cke Sibeth Dabel­stein, geht davon aus, dass kei­ne Rück­wir­kung auf den 1. Janu­ar 2020 beschlos­sen wird, denn im bis­he­ri­gen Geset­zes­ent­wurf sei stets auf ein zukünf­ti­ges Datum der Ein­füh­rung, nie aber auf den Zeit­punkt der Ein­brin­gung des Geset­zes in das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren abge­stellt wor­den. Die Regie­rungs­frak­tio­nen begrün­den den Auf­schub damit, dass sie mehr Zeit für eine Aus­wer­tung der in der öffent­li­chen Anhö­rung „auf­ge­wor­fe­nen Aspek­te“ brau­chen. Wie berich­tet, wur­de der Gesetz­ent­wurf bei der Anhö­rung im Finanz­aus­schuss scharf kri­ti­siert. Die neu­ge­fass­te Besteue­rung von Ände­run­gen der Gesell­schaf­ter­struk­tur wür­de zu „Kol­la­te­ral­schä­den“ in sämt­li­chen Bran­chen füh­ren.

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