Am 26. November 2025 hat der Münchner Stadtrat in einer Vollversammlung das Baurecht für ca. 1.200 neue Wohnungen sowie gewerbliche Nutzungsarten auf dem Areal der denkmalgeschützten Paketposthalle in Neuhausen-Nymphenburg beschlossen. Rund 3.000 Arbeitsplätze sollen entstehen. Um am Standort ein zukunftsweisendes Stadtquartier zu schaffen, wurden der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 als Satzung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung festgesetzt.
Das ambitionierte Projekt wurde mehrmals in der Stadtgestaltungskommission vorgestellt, die die Masterplanung von Herzog & de Meuron mit Vogt Landschaftsarchitekten begrüßt. Eigentümer und Entwickler des Areals ist die Büschl Unternehmensgruppe aus München. Wie das Projekt konkret umgesetzt wird und ob weitere Partner in die künftige Entwicklung eingebunden werden, ist nach Aussage des Projektentwicklers vorerst noch offen. Zentrales Element der Planung ist die denkmalgeschützte Paketposthalle aus den 1960er Jahren. Das Erdgeschoss wird nach der Sanierung frei zugänglich und der Öffentlichkeit als Freifläche für Erholung, Sport und Spiel, für temporäre Veranstaltungen sowie als Treffpunkt zur Verfügung gestellt. Im Untergeschoss sind kulturelle und kreativwirtschaftliche Nutzungen vorgesehen.
„Unsere Überlegungen, unter der denkmalgeschützten Paketpost-Halle einen multifunktionalen Veranstaltungssaal zu bauen, der sowohl für die Opern-Aufführungen als auch für Konzerte technisch und akustisch hervorragend geeignet ist, sind unverändert aktuell. Wenn wir diese Überlegungen umsetzen sollten, dann wird der Bau dieses einzigartigen Veranstaltungssaals in der baulichen Abfolge der gesamten Quartiersentwicklung sehr weit vorne sein müssen“, so Professor Stephan Heller, Sprecher der Büschl Unternehmensgruppe.
Im Umfeld der Halle sind neben den zwei 155 Meter hohen Türmen zwei weitere Hochpunkte und Blockbebauungen geplant. Es entsteht Raum für Wohnungen, Einzelhandel, Büros, Hotelnutzung, Gastronomie, soziale Einrichtungen und Ähnliches. Eine Gemeinschaftstiefgarage ist vorgesehen. Öffentliche und private Grün- und Freiflächen auf dem Boden und den Dächern dienen der Erholung von Bewohnerschaft und Beschäftigten. Für den Fuß- und Radverkehr gibt es Wegeverbindungen innerhalb des Quartiers, zu den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und in die angrenzenden Stadtquartiere.
Aktuell wird eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geprüft, wonach die Ablehnung eines in diesem Zusammenhang beantragten Bürgerbegehrens rechtmäßig war. Der Bebauungsplan wird deshalb erst bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt, wenn und soweit eine entsprechende rechtskräftige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorliegt.
„Schon heute erkennen wir, dass das Interesse sowohl an Wohnungen aber auch an gewerblichen Flächen im Paketpost-Quartier sehr hoch ist. Wir sind davon überzeugt, dass wir an diesem zentralen, lebendigen, neuen Ort eine sehr hohe Nachfrage haben werden, wenn die Flächen in eine Vermarktung kommen. Jetzt warten wir gespannt auf die Gerichtsentscheidung. Das Verwaltungsgericht hatte sehr klar entschieden und ausführlich begründet, dass das Bürgerbegehren der Hochhausgegner unzulässig ist. Es steht mir nicht an, Prognosen abzugeben. Natürlich glaube ich, dass das eindeutige Urteil der Vorinstanz vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wird“, so Professor Heller, Büschl Unternehmensgruppe.