Landgericht erteilt Jagdfeld den Zuschlag für das Berliner „Quartier 206“

Das Berliner Landgericht hat der Beschwerde der Kölnstraße 89 GmbH & Co. KG, einem Unternehmen der Jagdfeld Gruppe, stattgegeben und die Versteigerung an die Luxemburger RFR-Gruppe für rechtswidrig erklärt. Die Zivilkammer erteilte zugleich dem Jagdfeld-Unternehmen, das mit 225 Mio. Euro das höchste Gebot bei der Zwangsversteigerung am 8. Juni abgegeben hatte, den Zuschlag. Gegen diesen Beschluss sind keine Rechtsmittel möglich, die Entscheidung ist rechtskräftig. Der 1997 als Handels- und Bürostandort im Premium-/Core-Segment eröffnete Gebäudekomplex ist damit wieder im Eigentum des Entwicklers, der das Objekt einst initiiert und realisiert hatte: „Nach zehn langen Jahren höchst unbefriedigender Zwangsverwaltung durch die Banken, in denen der bisherigen Eigentümerin die Hände gebunden waren, haben wir jetzt endlich die Möglichkeit, das ´Quartier 206´ zu altem Glanz zurückzuführen“, freut sich Anno August Jagdfeld. Das „Quartier 206“ verfügt über 26.713 m² Mietfläche, die sich auf rund 5.749 m² Einzelhandelsfläche, 18.572 m² Bürofläche, 1.271 m² Wohnfläche und 1.121 m² Lagerfläche verteilen. Hinzu kommen zwei Tiefgaragen-Ebenen mit 262 Pkw-Stellplätzen.