Am 01.12. stellten in Berlin der Vorhabenträger ZEITGEIST Asset Management, der Pariser Wettbewerbssieger ChartierDalix und der Bezirk den Entwurf für das gemischte Stadtquartier „27 ha Möglichkeiten“ der Öffentlichkeit vor. Die Jury setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Vorhabenträgers, Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichtern sowie der Senats- und Bezirksebene. Das rund 27 Hektar große Areal in Alt-Hohenschönhausen weist gegenwärtig überwiegend gewerbliche und mindergenutzte Strukturen auf versiegelten Flächen auf. Hier entsteht in verschiedenen Bauabschnitten ein gemischtes Stadtquartier mit Gewerbe, bis zu 2.500 Wohnungen, sozialer Infrastruktur mit einer Schule und einem Kindergarten und großzügigen Grünräumen.
Bernd Neuendorf von ZEITGEIST Asset Management freute sich über das Ergebnis „das mit einem städtebaulich schlüssigen und zukunftsgerichteten Konzept überzeugt“. Der Entwurf von ChartierDalix & serp SAS sieht einen Stadtpark, verschiedene Wohnungsbauten, Plätze und ein kreatives Zentrum mit Künstlerateliers, einer Bibliothek und Spielflächen vor. Schule und Sporthalle werden aus dem Park erschlossen, Parkhäuser sind am Rand des Quartiers vorgesehen. Die Gewerbehöfe bilden eine zweite Schicht als Pufferzone zwischen der Gewerbespange im Osten. Einzelhandel und Cafés sind in den Erdgeschossflächen geplant. Das Büro verbindet anspruchsvolles Design mit Umwelt- und Naturbezug und setzt auf CO₂-arme Architektur und urbane Biodiversität.
Auch das Umwelt- und Energiekonzept ist durchdacht: Fotovoltaik auf den Dächern, Nutzung von Geothermie und Abwärme, Regenwassersammelbecken, Naturräume, Vogelbrutstätten und Insektenhotels sowie Integration des Baumbestands. Camilla Schuler begrüßt das Ergebnis des Werkstattverfahrens als Beispiel für eine belastbare Mischung aus Gewerbe, Wohnen und Infrastruktur. Maximilian Sepp betont die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten, einschließlich zahlreicher Bürgerinformationsveranstaltungen. Nach der Entscheidung im Wettbewerbsverfahren wird der Entwurf in planungsrechtliche Vorgaben übersetzt und soll nach etwa zwei Jahren zur Festsetzung des Bebauungsplans führen.